Personenfürsorgeübertragung (PFÜ)
Für den Asendorfer Lumpenball
Wir geben unter-18-jährigen die Möglichkeit mittels einer Personenfürsorgeübertragung, kurz PFÜ, auch nach 24 Uhr an unserem Lumpenball teilzunehmen. Dazu müssen lediglich folgende Regeln befolgt werden:
1Es wird ausschließlich unsere PFÜ am PC ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben akzeptiert
2Eine Kopie des Personalausweises der Mutter/Vater muss zum Unterschriftenabgleich beigelegt sein und verbleibt beim Jugendlichen.
3Die PFÜ muss in zweifacher Ausführung vorgelegt werden. Eine Ausführung bleibt bei uns und eine muss vom Kind während der Veranstaltung bei sich getragen werden!
4Es gilt: nur eine zu beaufsichtigende Person pro PFÜ, d.h. eine Aufsichtsperson darf nur einen Jugendlichen unter 18 Jahren beaufsichtigen.
5Minderjähriger Gast und Aufsichtsperson erscheinen gemeinsam zur Veranstaltung
6Sobald die Aufsichtsperson die Veranstaltung verlässt, hat der minderjährige Gast diese auch zu verlassen.
7Nach 24 Uhr erfolgt auch mit PFÜ kein Einlass für Minderjährige.
Wird ein minderjähriger Gast lt. PFÜ volltrunken oder beim Konsumieren von harten Alkohol (Ausnahme Bier und Sekt) angetroffen, verlassen beide Personen die Veranstaltung und der minderjährige Gast wird den Eltern oder der Polizei übergeben. Das gleichte gilt auch beim Antreffen einer volltrunkenen Aufsichtsperson!
Unsere PFÜ findest du hier zum Download: PFÜ Faslam
Bei Fragen zum Verfahren schicke bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!