Personenfürsorgeübertragung (PFÜ) für den Tanz in den Mai in Asendorf

Wir geben unter-18-jährigen die Möglichkeit mittels einer Personenfürsorgeübertragung, kurz PFÜ, auch nach 24 Uhr an unserem Tanz in den Mai teilzunehmen. Dazu müssen lediglich folgende Regeln befolgt werden:

  1. Es wird ausschließlich unsere PFÜ am PC ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben akzeptiert

  2. Eine Kopie des Personalausweises der Mutter/Vater muss zum
    Unterschriftenabgleich beigelegt sein und verbleibt beim Jugendlichen.

  3. Die PFÜ muss in zweifacher Ausführung vorgelegt werden. Eine Ausführung
    bleibt bei uns und eine muss vom Kind während der Veranstaltung bei sich
    getragen werden!

  4. Es gilt: nur eine zu beaufsichtigende Person pro PFÜ, d.h. eine
    Aufsichtsperson darf nur einen Jugendlichen unter 18 Jahren
    beaufsichtigen.

  5. Minderjähriger Gast und Aufsichtsperson erscheinen gemeinsam zur Veranstaltung

  6. Sobald die Aufsichtsperson die Veranstaltung verlässt, hat der minderjährige Gast diese auch zu verlassen.

  7. Nach 24 Uhr erfolgt auch mit PFÜ kein Einlass für Minderjährige.

Wird ein minderjähriger Gast lt. PFÜ volltrunken oder beim Konsumieren von harten Alkohol (Ausnahme Bier und Sekt) angetroffen, verlassen beide Personen die Veranstaltung und der minderjährige Gast wird den Eltern oder der Polizei übergeben. Das gleichte gilt auch beim Antreffen einer volltrunkenen Aufsichtsperson!

Datenschutzhinweis: Daten werden von uns nicht elektronisch gespeichert. Das Formular wird vier Wochen nach der Veranstaltung vernichtet.